Rürup-Rente: Der Staat gibt mehr dazu
Selbständige und gut verdienende Arbeitnehmer können jetzt zwei Prozent höhere Sparbeiträge von der Steuer absetzen. Bei neuen Verträgen darf die Rente nicht vor dem 62. Geburtstag ausgezahlt werden.
Mehr als 1,3 Millionen Bundesbürger nutzen die Rürup-Rente - auch Basisrente genannt -, um mit staatlicher Förderung zusätzlich fürs Alter vorzusorgen. Ab diesem Jahr gewährt der Staat höhere Steuervorteile. Direkte staatliche Zuschüsse wie bei der Riester-Rente gibt es bei der Basisrente nicht.
Für wen ist sie geeignet?
Die nach ihrem „Erfinder“, dem ehemaligen Wirtschaftsweisen Professor Bert Rürup benannte Rente steht zwar allen Bundesbürgern und damit auch Arbeitnehmern offen. Allerdings profitieren nicht alle Sparer gleichermaßen von den Steuerboni. Wir erklären, für wen diese private Altersvorsorge geeignet ist, und wir nennen die Nachteile, die es vor Abschluss eines Vertrages zu beachten gilt.
Selbständige bevorzugt
Die Basis- oder Rürup-Rente zielt besonders auf Selbstständige, die keinen Anspruch auf Riester-Förderung oder betriebliche Altersvorsorge haben. Damit auch diese Gruppe nicht die private Alterssicherung vernachlässigt und später auf staatliche Grundsicherung angewiesen ist, setzt der Staat Sparanreize durch Steuervorteile.
Nicht mal geknausert
Er knausert dabei nicht: Einzahlungen in Rürup-Verträge von bis zu 20 000 Euro bei Alleinstehenden und 40 000 Euro bei Ehepaaren können steuersparend geltend gemacht werden. 74 Prozent von der Einzahlung erkennt das Finanzamt in diesem Jahr nämlich als Sonderausgabe an - zwei Prozent mehr als 2011. Unterm Strich werden bis zu 14 800, bei Ehepaaren 29 600 Euro steuerlich wirksam. Damit beteiligt sich der Fiskus bis zu einem Drittel an den Vorsorgekosten.
Limitierter Steuerbonus
Dass die Basisrente nur über den Steuervorteil staatlich gefördert wird, hat Folgen: „Nicht alle Rürup-Sparer können den Steuervorteil vollständig nutzen“, sagt Peter Kauth von Steuerrat24. Grund: Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse oder in ein berufsständisches Versorgungswerk, wie sie etwa Ärzte oder Anwälte leisten, zählen ebenfalls zum absetzbaren Vorsorgeaufwand. Diese Beiträge schmälern den Rürup-Bonus. So kann ein Orthopäde, der 14 000 Euro in sein Versorgungswerk einzahlt, höchstens noch 6000 Euro an Rürup-Zahlungen beim Finanzamt geltend machen, der maximal mögliche Sonderausgabenabzug für 2012 schmilzt auf 4440 Euro.
Gesunkener garantierter Mindestzins
Neu ist auch: Bei klassischen Rentenpolicen ist der garantierte Mindestzins von 2,25 auf 1,75 Prozent gesunken. Wer seinen Rürup-Vertrag erst in diesem Jahr abschließt, erhält frühestens mit 62 Jahren Rentenzahlungen, bislang war das Mindestalter 60 Jahre. Das ist eine Folge des begonnenen Einstiegs in die Rente mit 67.
Lebenslange Zahlungen
Zu den Nachteilen der Rürup-Rente gehört, dass sie nur als lebenslange Rente gezahlt wird - Kapitalwahlrecht, Teilauszahlung oder vorzeitige Kündigung sind ausgeschlossen. Zudem unterliegt ein Teil der Zahlung der Besteuerung: Beginnt die Rente in diesem Jahr, sind 64 Prozent davon steuerpflichtig. Bis 2040 steigt dieser Anteil stufenweise auf 100 Prozent.
Drei Varianten
Wer sich entscheidet, einen Rürup-Vertrag abzuschließen, hat drei Varianten zur Wahl: klassische Versicherung, fondsbasierte Versicherung und Fondssparplan. Gut planbar sind die klassischen Policen. Sie garantieren ab Vertragsbeginn eine feste Mindestrente. Laut Analysehaus Morgen & Morgen erhält ein 40-jähriger Single, der monatlich 300 Euro einzahlt, ab 65 bei den auch von Stiftung Warentest als „gut“ getesteten Gesellschaften Huk24, Debeka und Hannoversche Leben eine anfängliche Monatsrente zwischen 443 und 430 Euro. Der schlechteste Anbieter zahlt 50 Euro weniger!
Keine Kapitalgarantie
Fondspolicen und -sparpläne empfehlen sich nur, wenn der finanzielle Grundbedarf im Alter anderweitig gesichert ist. Der Grund: Laufen die Fonds schlecht, kann es zu Verlusten kommen, da die Rürup- Fonds keine Kapitalgarantie bieten. (Text: Max Geißler und Rüdiger Wenzel, Foto: fotolia)
Verlust-Risiko
Wer mit einer Rürup-Rente fürs Alter vorsorgt, kann viel Geld verlieren, wenn er oder sie den Vertrag beitragsfrei stellt und nicht mehr einzahlt. Der Grund: In den ersten fünf Jahren gehen die gezahlten Beiträge fast nur für Kosten drauf. Für die Rente bleibt wenig oder nichts übrig, warnt Stiftung Warentest.
Beispiel: Ein 40-jähriger Sparer hat 2011 einen Rürup-Vertrag abgeschlossen und möchte ab 65 eine Rente beziehen. Er muss mindestens 1037 Euro Beitrag pro Jahr zahlen, um Anspruch auf eine Mindestrente zu haben, wenn er seinen Vertrag nach fünf Jahren beitragsfrei stellt. Hat er weniger eingezahlt, zum Beispiel 1000 Euro im Jahr, hat er keinen Anspruch auf Rente. Seine Einzahlungen wären dann für ihn verloren.
Tipp der Test-Finanzexperten: Vor dem Vertragsabschluss eine Verlaufsdarstellung des anpeilten Rürup-Sparvertrags mit einer Modellrechnung für den Fall der Beitragsfreistellung anfordern.
Daraus kann man erkennen, ab wann man mit den Beiträgen ins Plus kommt.
Weitere Informationen zum Rürup-Sparen gibt es unter anderem in dem sehr ausführlichen Ratgeber „Altersvorsorge für Selbständige“ von Stiftung Warentest, der am 21. Februar in aktualisierter Auflage erscheint. Er wird im Buchhandel zu haben sein. Preis: 16,90 Euro ISBN: 978-3-86851-332-5
14.02.2012, PK
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