Staatliche Grundsicherung: Aufstockung für Mini-Renten
Anspruch auf Grundsicherung haben alle Bedürftigen ab 65. Die Leistungen entsprechen Hartz IV. Vermögen muss vorher verbraucht werden.
Zunehmend mehr Menschen bekommen im Alter nur eine Mini-Rente, die nicht zum Leben reicht. Sie sind auf die staatliche Grundsicherung im Alter angewiesen, die es für alle bedürftigen Bürger ab 65 Jahren gibt, egal ob Rentner oder nicht. Auch Menschen mit dauerhafter Erwerbsminderung, die jünger als 65 sind, können Grundsicherung beantragen, aber auf die spezifischen Regelungen für diese Gruppe geht die folgende Übersicht nicht ein.
Information: Wer als Neurentner nur eine kleine Rente bezieht, wird zusammen mit dem ersten Rentenbescheid von der Rentenversicherung auf die Grundsicherung hingewiesen und beraten. Wer keine Rente bekommt, muss sich selbst beim Grundsicherungsamt oder Sozialamt seines Wohnortes erkundigen.
Antrag: Grundsicherung im Alter muss in jedem Fall beantragt werden. Zuständig ist das Amt für Grundsicherung oder die Sozialbehörde der Stadt oder des Kreises. Auch die Rentenberatungsstellen der Arbeitsagenturen nehmen die Anträge entgegen und leiten sie an die Sozialbehörde weiter.
Ansprüche: Grundsätzlich haben Bürger ab 65 und alle dauerhaft Erwerbsgeminderten Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie kein oder nur geringes Einkommen haben. Wer sich allerdings innerhalb der letzten zehn Jahre selbst absichtlich oder grob fahrlässig zum Sozialfall gemacht hat, zum Beispiel durch Verschenken seines Vermögens, kann keine Grundsicherung bekommen.
Leistungen: Die Regelleistung für Alleinstehende beträgt aktuell 364 Euro im Monat, für (Ehe-) Paare sind es 656 Euro. 2012 steigt der Satz für Alleinstehende auf 374 Euro, für Paare auf 674 Euro. Schwerbehinderte und chronisch Kranke haben Anspruch auf Zuschläge, Gehbehinderte zum Beispiel 17 Prozent. Dazu werden noch die angemessenen Kosten für die Wohnung berücksichtigt. Die fallen von Ort zu Ort unterschiedlich hoch aus, abhängig vom örtlichen Miet-Niveau. Beträgt die Warmmiete eines Ehepaars aus Lübeck für eine 60-Quadratmeter-Wohnung zum Beispiel 400 Euro, so liegt der rechnerische „Bedarf“ der beiden bei 1056 Euro. In kleineren Orten gelten ähnliche Werte.
Abzüge und Zuverdienst: Vom ermittelten Leistungsanspruch werden nahezu alle Einkommen abgezogen - wie gesetzliche, betriebliche und private Renteneinkünfte, darunter auch die Riester-Rente. Bezieher von Grundsicherung dürfen aber etwas hinzuverdienen - bei einem 400-Euro- Job dürfen sie 120 Euro behalten, der Rest wird verrechnet.
Rücklagen aufbrauchen: Bevor der Staat einspringt, müssen die Antragsteller ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Die Freibeträge fürs erlaubte Vermögen sind weit niedriger als bei Hartz IV. Ein Alleinstehender darf bis 2600 Euro besitzen, für den Partner kommen 614 Euro hinzu.
Tipp: Wer mit 60 eine höhere Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und nur eine geringe Rente erwartet, für den kann es sich lohnen, eine kleine Eigentumswohnung anzuschaffen. Denn eine kleine „angemessene“ Immobilie dürfen Grundsicherungsbezieher behalten. Was „angemessen“ ist, darüber gibt es oft Streit. Als Faustregel gilt: Ein alleinstehender Grundleistungsbezieher darf ein Häuschen mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern Wohnfläche (nicht Nutzfläche!) behalten. Für jeden Mitbewohner kommen 20 Quadratmeter hinzu.
Krankenversicherung: Wer Rente bezieht, ist in der Regel normal gesetzlich kranken- und pflegeversichert. Wer vor der Rente freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert war, bleibt das auch als Grundsicherungsempfänger. Die Beiträge muss das Sozialamt übernehmen - bei Privatpatienten allerdings nur den um 50 Prozent gekürzten Beitrag zum Basistarif.
Verbote: Grundsicherungs-Beziehern wird im Regelfall kein Auto zugestanden. Ein teurer Wagen muss deshalb meist verkauft werden. Grundsicherung erhält auch nur, wer seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Deutschland hat. Wer lieber am Mittelmeer wohnt, zählt nicht zu den Berechtigten.
Datenabgleich: Egal ob Ersparnisse oder Nebenjob: Gegenüber den Ämtern ist Offenheit angesagt, denn dort findet ein umfassender Datenabgleich statt. „Vergesslichkeit“ fliegt also schnell auf.
Kinder haften meist nicht: Wer Grundsicherung im Alter bezieht, muss in der Regel nicht damit rechnen, dass seine Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden. Diese sind erst zu Unterhaltszahlungen an die Eltern verpflichtet, wenn ihr Einkommen nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben über 100 000 Euro im Jahr liegt. Um das zu überprüfen, können die Sozialämter von den Empfängern der Grundsicherung „Angaben verlangen, die Rückschlüsse auf die Einkommensverhältnisse der Unterhaltspflichtigen zulassen“, zum Beispiel den Beruf.
Direkt nach dem Einkommen der Kinder fragen dürfen sie nicht. Liegen im Einzelfall „hinreichende Anhaltspunkte“ dafür vor, dass Kinder die 100 000-Euro-Grenze überschreiten, müssen diese gegenüber dem Sozialamt ihre Einkünfte offenlegen. Nach dem Tod eines Grundsicherungsbeziehers werden dessen Erben nicht zur Rückzahlung verpflichtet, falls es noch Vermögenswerte gibt. Bei Hartz IV ist das anders. (Text: Rolf Winkel und Rüdiger Wenzel, Foto: fotolia)
Tipp für Privatversicherte
Wenn durch die hohen Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) die Rente nicht zum Leben reicht, springt teilweise das Sozialamt ein. Es trägt die von der Versicherung halbierten Beiträge im Basistarif. Aktuell sind das knapp 390 Euro im Monat.
Voraussetzung: Der Betroffene wird durch den hohen PKV-Beitrag zum Sozialfall mit Anspruch auf Grundsicherung im Alter. Das heißt: Ihm bleibt nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Unterkunftskosten weniger als der Regelbedarf zum Leben.
Weshalb „Riestern“ sich trotzdem lohnt
Eine Riester-Rente wird auf die Grundsicherung angerechnet. Deshalb wird oft behauptet, für Geringverdiener lohne es sich nicht zu „riestern“, weil sie letztlich nichts davon haben.
Dass „Riestern“ sich trotzdem auch bei kleinem Einkommen lohnt, zeigt sich vor allem bei der rigorosen Anrechnung von „Vermögen“ bei der Berechnung der Grundsicherung: Wer dank Riester-Rente mit seiner gesetzlichen Rente plus Wohngeld so viel bekommt, wie es sonst vom Grundsicherungsamt gäbe, also 600 bis 650 Euro, beantragt keine Grundsicherung und kann das Auto sowie alle Ersparnisse behalten - und auf Mallorca überwintern.
29.11.2011, PK
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