Vorsicht bei Angeboten der „Niedersächsischen Treuhand“!
„Niedersächsische Treuhand“ verspricht 1000 Euro Gewinn. Dahinter verbirgt sich die „Kaffeefahrten-Mafia“.
Bad Segeberg - Das ganze Anschreiben riecht nach Abzocke. 1052,20 Euro sollen sich auf einem verwalteten Treuhandkonto befinden, das Erna B. (Name geändert) zustehen soll, von dem die 78-jährige Bad Segebergerin aber gar nichts weiß. Der Haken: Das Konto, so schreibt ihr ein gewisser Jochen Fischer von der „Niedersächsischen Treuhand“, werde aus Datenschutzgünden aufgelöst, das Geld müsse sie sich vorher persönlich bei der „Zweigstelle in der Nähe von Bad Segeberg“ abholen. Den Bustransfer hat die Firma mit einer Postfachadresse in Stapelfeld auch geregelt.
Wo geht es eigentlich hin?
Um 8.35 Uhr soll es am Zob, Steig 1 losgehen. Wo es hingehen soll? Steht nicht da. Auch keine Telefonnummer, unter der sie sich Auskünfte geben lassen könnte. Die Seniorin ist skeptisch, wittert eine Kaffeefahrt, bei der sie betrogen werden soll.
Warnungen im Netz
Ein Blick ins Internet bestätigt diesen Eindruck. Tausende Einträge bei Google warnen vor der Firma. Verbraucherschützer und Polizei raten, das Schreiben zu ignorieren. Zur Strecke gebracht werden die Betrüger damit jedoch nicht, denn das Schreiben an sich sei noch keine Straftat, sagt Bernhard Stitz von der Polizei Flensburg. Vielleicht hält eine der Firmen ja doch ihr Versprechen? Das habe er bei 100 Prozent seiner Fahrten allerdings nicht erlebt, so Stitz. Und das waren eine Menge. Er gilt als Experte auf dem Gebiet und hält Vorträge zu dem Thema, regelmäßig tritt er in den Medien auf. Stitz verfolgt einen anderen Ansatz: Wer es sich zutraut, solle mitfahren und den Gewinn tatsächlich einfordern - gleich in den ersten fünf Minuten nach Ankunft am angeblichen Übergabeort. Denn:
Bei Betrug 110 rufen
Versprochene Gewinne stünden den Angeschriebenen laut Paragraph 661a BGB zu. Der Moderator vor Ort sei für die Gewinnausgabe zuständig. „Wenn das nicht passiert, ist das Betrug, dann sofort die Polizei unter 110 rufen“, sagt Stitz. Es gebe bereits Urteile, bei denen Freiheitsstrafen ausgesprochen worden seien und die Verpflichtung zur Zahlung. Stitz war im Jahr 2000 der erste, der auf seinen „Gewinn“ von 10 000 Euro pochte und Recht erhielt. Ohne Rechtsschutzversicherung sollte ein Rechtsstreit jedoch nicht begonnen werden, rät er. Wenn die „Kaffeefahrten-Mafia“ das ein paar Mal mitgemacht hätten, lasse sie die Finger von der Region. In Flensburg seien auf diese Weise die Kaffeefahrten erheblich verringert worden. Auch die Hamburger Polizei gehe vorbildlich vor, sie verteile Infoblätter an bekannten Abfahrtsorten für derartige Veranstaltungen. Die Bad Segeberger Polizei ist im aktuellen Fall informiert. Ob sie Maßnahmen ergreift, werde überlegt, so ein Beamter. (Text: Nadine Materne)
Foto oben: 1052 Euro verspricht die „Niedersächsische Treuhand“ den Empfängern und lockt gutgläubige Senioren damit auf Kaffeefahrten.
14.02.2012, PK
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